Barrierefreies Bad mit Zuschuss vom Staat das Bad sanieren
Der Staat fördert den Umbau von altersgerecht gestaltetem Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Für den Kauf barrierefrei gestalteter Wohneinheiten oder für Umbaumaßnahmen, die die Barrierefreiheit erhöhen, können
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Bauherren und ist eine ideale Ergänzung zum KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.
Folgende Umbaumaßnahmen sind unter anderen im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:
Hier finden Sie weitere Informationen zum KFW-Kredit 159 „barriererfrei Umbauen“ ( z.B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen, etc.). Den Umbau zum barrierefreien Wohnraum fördert die KfW nicht nur mit Krediten. Alternativ können Bauherren auch ein Investitionszuschuss (Nr. 455-B) beantragen.
Extratipp für Bauherren: Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung!
Als Bauherr oder Bauherrin können Sie vom Steuerbonus für Handwerksleistungen profitieren.
Denn für professionell ausgeführte Renovierungsarbeiten wie z.B. Fliesenleger-, Sanitär- oder Trockenbauarbeiten können 20 % der Kosten von bis zu 6.000,- € von der Steuerschuld abgezogen werden (maximal 1.200,- € pro Jahr und Haushalt).
Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderen:
Zu beachten ist, dass nur die Aufwendungen für in Rechnung gestellte Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten und die darauf entfallende Umsatzsteuer zu einer Steuerermäßigung führen.
Die Aufwendungen für verwendetes Material oder sonstige in diesem Zusammenhang gelieferte Waren (z.B. Fliesen) sind hingegen nicht begünstigt.
Weitere Infos finden Sie bei der Oberfinanzdirektion Hessen.
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